Neben den persönlichen Schwerpunkten, wie sie sich aus den beiden Fachanwaltschaften von RA Dr. Lansnicker im Arbeits- und Verwaltungsrecht ergeben, arbeitet die Kanzlei Lansnicker Rechtsanwalt auch in Kooperationen ausschließlich mit Fachanwälten anderer Rechtsgebiete zusammen.
So stehen dem Mandanten bei Anfragen an Lansnicker Rechtsanwalt auch kurzfristig und ohne großen zeitlichen und bürokratischen Aufwand andere qualifizierte juristische Berater und Vertreter zur Verfügung.