Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG)
Ich sorge als Fachanwalt für Verwaltungsrecht für die Durchsetzung IHRES RECHTS - als Bürger gegenüber dem Staat !
Das Recht der freien Berufe, das Gewerberecht (Gewerbezulassung, Gewerbeuntersagung, Gaststättenrecht, Sondernutzung usw.) und das Beamtenrecht sind die zentralen Bereiche des öffentlichen Rechts, die ich seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit als Fachanwalt für Verwaltungsrecht fortlaufend betreue.
In der gerichtlichen Praxis liegt der Schwerpunkt der Vertretung zudem bei
- Vertretung vor den Fachgerichten (Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte bundesweit)
- Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren
- Verfassungsbeschwerden sowie
- Verfahren vor Gerichten der Europäischen Union.
In allen Instanzen konnte ich an rechtsgrundsätzlichen Verfahren mitwirken. Gerne betreue ich auch Ihr Recht als Bürger gegenüber staatlicher Hoheitsgewalt und ungerechten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.