In seiner anwaltlichen Praxis berät und vertritt er zusätzlich Schauspieler in vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Zunehmend an Bedeutung in der anwaltlichen Betätigung gewinnen auch Fragen der verfassungsrechtlich in Art. 5 GG garantierten Kommunikationsfreiheiten und ihrer Begrenzungen. Angesichts der immer größer werdenden Medienmacht müssen Schauspieler auch vor unzulässigen Übergriffen auf ihre Privatsphäre geschützt werden.
Notfalls helfen wir hier mit dem zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarium (Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz).