anwalt arbeitsrecht
+++ NEUE ADRESSE - sozusagen um die Ecke - in Berlin Schöneberg ab 18. Mai 2018: Zietenstraße 25A, 10783 Berlin - nichts ändert sich sonst ... Ich freue mich auch dort auf Sie ! +++

Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare ...

 

... das gilt auch und gerade in der Juristerei.
 
Aber keine Angst - hier können Sie notwendige Formulare vorher ansehen, herunterladen und verbleibende Unklarheiten mit mir jederzeit vorher telefonisch besprechen, damit in unserem ersten persönlichen Termin in der Kanzlei für die Besprechung Ihres Anliegens keine Zeit mit Formalien verloren geht. Für Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Beratung oder Vertretung benötige ich eine schriftliche Vollmacht. Das Vollmachtsformular finden Sie hier. Wenn Sie eine Erläuterung wünschen, rufen Sie mich gerne jederzeit an. Die Vollmacht können Sie ausfüllen, unterschreiben und mir zusenden oder zum Besprechungstermin in die Kanzlei mitbringen.

 

Im Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz besteht eine besondere Kostenregelung. Nach § 12a ArbGG besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten. Jede Partei trägt also ihre außergerichtlichen Kosten selber. Die Gerichtskosten trägt auch in erster Instanz die unterliegende Partei. Hierüber werde ich Sie noch gesondert vor der Beauftragung informieren.

 

Wenn Sie nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, können sie auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten. Das Hinweisblatt mit einem Formblatt für die notwendige schriftliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie hier. Lesen Sie sich das Hinweisblatt sorgfältig durch und füllen Sie ebenso sorgfältig das Formblatt aus. Zu einigen Erklärungen sind Belege beizufügen. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an.