Besondere Kenntnisse, fortlaufend nachgewiesene Qualifikation: Ihr Fachanwalt
Wer in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, darf in Deutschland eine bis maximal drei Fachanwaltsbezeichnung führen. Dazu ist der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse erforderlich.
Die Verleihung der Zusatzqualifikation erfolgt nach eingehender Prüfung durch Fachanwaltsausschüsse bei der Rechtsanwaltskammer. Ich besitze seit den 1990er Jahren die Qualifikation als
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht (seit dem 24.04.1995)
- Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit dem 11.03.1999).
Seit dem 01.01.2015 muss für den Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung kalenderjährlich eine Fortbildung von 15 Zeitstunden gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Meine aktuellen Zertifizierungen finden Sie unter Fortbildungen.